Abzeichen und Trainerscheine


Im Folgenden findet Ihr Informationen zu unseren Motivationsabzeichen und Reitabzeichen. Solltet ihr irgendwelche Fragen haben, nutzt bitte das Kontaktformular.
  • Reitabzeichen 10 (RA 10)

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    An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

    Was muss man können?

    Reiten:
    Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
    Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.

    Stationsprüfungen:

    Station 1
    Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit, Mithilfe beim Zäumen und Satteln

    Station 2
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen
    und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf
    der Stallgasse

    Bestanden?
    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
    Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

  • Reitabzeichen 9 (RA 9)

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    An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung
    teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt
    werden.

    Was muss man können?

    Reiten:

    Deutsche Reiterliche Vereinigung
    Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

    Stationsprüfungen:

    Station 1
    Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)

    Station 2
    Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze

    Station 3
    Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10, Station 2, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

    Bestanden?

    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd
    sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung
    ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und
    die Übungen ausführt.
    Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt
    also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die
    gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
  • Reitabzeichen 8 (RA 8)

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    An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

    Was muss man können?

    1. Teilprüfung Dressur

    Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E.
    Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

    2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln

    Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.
    Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    Station 1
    Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau

    Station 2
    Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung

    Station 3
    Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

    Bestanden?

    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd
    sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung
    ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und
    die Übungen ausführt.
    Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt
    also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die
    gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
  • Westernreitabzeichen 4 (RA 4)

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    Der Abzeichenprüfung muss ein Vorbereitungslehrgang von mindestens 14 LE (à 45 Minuten) vorangehen. Die veranstaltende Reitanlage muss über einen Reitplatz oder eine Reithalle verfügen und mit dem Grundschild für Pferdehaltung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung gekennzeichnet sein.

    Zulassung

    Alle Reiter mit bestandener Prüfung zum Basispass Pferdekunde.

    Zugelassene Pferde
    4 jährige und ältere Pferde/Ponys, die vom Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt. Hengste sind nicht zugelassen.

    Anforderungen

    Praktische Prüfung:
    1) Horsemanship
    Die Bewerber reiten eine Einzelaufgabe nach vorgegeben Pflichtpattern.
    2) Trail
    Die  Bewerber reiten eine Einzelaufgabe nach vorgegebenen Pattern. Gangarten Schritt und Trab – kein Galopp.
    3) Reiten in der Gruppe
    Die Bewerber stellen ihre Pferde in Gruppen von maximal sechs Reitern in allen drei Grundgangarten inklusive Leichttraben vor. Hintereinanderreiten nach Weisung des Ausbilders oder Richters mit Einbindung von Hufschlagfiguren.

    Theoretische Prüfung:
    Der Bewerber ist in jedem der folgenden Prüfungsgebiete zu prüfen
    Es werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
    • Ausrüstung (Sattel und Zaumzeug)
    • Grundlagen der Reitlehre
    • Pferdekunde (Pflege, Gesundheit, Fütterung und restliche Themen)

    Bewertungskriterien
    Innerhalb der gesamten Prüfung muss mindestens einmal der korrekte Galopp auf jeder Hand gezeigt werden. Kontrollverlust führt zu einem nicht Bestehen der Prüfung.

    Horsemanship:  Bei der Beurteilung der Leistungen müssen die reiterlichen Leistungen im Vordergrund stehen. Die Sitzgrundlage (losgelassen, zügelunabhängig und ausbalanciert sitzender Reiter mit beginnender Einwirkung) muss Priorität haben. Ein Verreiten führt zum Abzug von einer halben Note. Es muss mindestens die Note 4 erreicht werden.

    Trail:  Die Disziplin wird analog zum jeweils gültigen Regelbuch gescort und nach dem gültigen Umrechnungsschlüssel in eine Schulnote umgerechnet:
    Ein Verreiten im Parcours und im Hindernis führt nicht zu einem Null-Score, sondern zum Abzug von einer halben Note.
  • Westernreitabzeichen 3 (RA 3)

    Open or Close
    Der Abzeichenprüfung muss ein Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 LE (à 45Minuten) vorangehen. Die veranstaltende Reitanlage muss über einen Reitplatz oder eine Reithalle sowie ein Gelände, die den Anforderungen der Prüfungsaufgaben entspricht, verfügen und mit dem Grundschild für Pferdehaltung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung gekennzeichnet sein.

    Zulassung
    Mitgliedschaft in der EWU bzw. FN bzw. in einem Pferdesportverein der einem der FN angeschlossenen Landesverbände angehört. Bestandene Prüfung zum Basispass Pferdekunde Bestandene Prüfung zum WRA Kl. IV; Ausnahme Reiter der LK 3 oder Reiter mit Turniererfolgen bei anderen Westernverbänden (Mindestens drei Platzierungen (je Disziplin) in Trail und Horsemanship in den Klassen Youth, Amateur oder Open (nicht Novice Youth und Novice Amateur).

    Zugelassene Pferde
    4 jährige und ältere Pferde/Ponys, die vom Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt. Hengste dürfen nicht von Bewerbern unter 18 Jahren geritten werden, Ausnahme: Jugendliche der LK 1 und 2. Der Teilnehmer kann in jeder Disziplin ein anderes Pferd reiten

    Anforderungen
    Praktische Prüfung:
    1) Horsemanship
    Die Bewerber reiten eine Einzelaufgabe nach vorgegeben Pflichtpattern.
    2) Trail
    Die Bewerber reiten eine Einzelaufgabe nach vorgegebenen Pattern. Der Trail besteht aus sechs Hindernissen. Gangarten Schritt, Trab und Galopp.
    3) Geländeprüfung
    In der Geländeprüfung wird geprüft, ob das Pferd innerhalb der Gruppe vom Reiter unter Kontrolle gehalten wird (Schritt, Trab, Galopp). Danach soll jeder Teilnehmer nachweisen, dass er das Pferd in diesen Grundgangarten auch alleine beherrscht. Hierbei muss er das Pferd von der Gruppe wegreiten. Weiterhin kann insbesondere in Ballungsgebieten eine Straßenüberquerung absolviert werden bzw. im bergige Gebiet bergauf und bergab Reiten durchgeführt werden. Sollte eine Geländeprüfung aufgrund äußerer Umstände nicht möglich sein, kann ersatzweise auch eine große Wiese genutzt werden, dabei können einzelne Aufgaben gestellt werden. Sind Wiese oder Weg aufgrund ungünstiger Witterung nicht für eine Galoppstrecke geeignet, kann der Gruppengalopp auch auf einem sehr großen Außenreitplatz durchgeführt werden.
    Theoretische Prüfung schriftlich: Aus den Fragen des jeweils gültigen Fragenkataloges werden 20 Fragen ausgewählt, davon müssen 15 Fragen richtig beantwortet werden.

    Theoretische Prüfung (mündlich): Der Bewerber ist in folgenden Gebieten zu prüfen:
    • Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung/Pferdekunde
    • Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Ausrüstung von Pferd und Reiter
    • Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
    • Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
    • Unfallverhütung und ethische Grundsätze

    Die Prüfungsgruppen sollen aus jeweils 3 bis 5 Personen bestehen. Die erbrachten Leistungen werden mit Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) bewertet.

    Bewertungskriterien
    1) Horsemanship
    - Zügelunabhängiger Sitz
    - Ausbalancierter korrekter Grundsitz
    - Kontrolle über das Pferd
    Der Prüfungsteil gilt als „nicht bestanden“, wenn durch mangelnde reiterlicheKontrolle eine Gefahr entsteht, oder der Teilnehmer dadurch Off-Pattern ist, oder Sitz und Einwirkung mit mangelhaft zu bewerten sind. Verreiten führt zum Abzug einer halben Note, sofern alle Elemente des Pattern gezeigt wurden. Wurden nicht alle Elemente gezeigt, hat der Teilnehmer diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Falscher Galopp ohne Korrektur führt zum Nichtbestehen des Prüfungsteils. Korrektur des falschen Galopps bis ½ Zirkel oder die halbe Bahnlänge führt zum Abzug in der Note.

    2) Trail
    Die Disziplin wird analog zum jeweils gültigen Regelbuch gescort und nach 2 dem gültigen Umrechnungsschlüssel in eine Schulnote umgerechnet: Ein Verreiten im Parcours und im Hindernis führt nicht zu einem Null-Score, sondern zum Abzug von einer halben Note.

    3) Geländeprüfung
    Der Prüfungsteil gilt als „nicht bestanden“, wenn durch mangelnde reiterliche Kontrolle eine Gefahr entsteht, mangelnde Kontrolle bei der Aufgaben in der Gruppe und beim Einzelreiten festgestellt wurde, oder Sitz und Einwirkung mit mangelhaft zu bewerten sind. In der praktischen Prüfung müssen mindestens der Prüfungsteil Horsemanship und ein weiterer Prüfungsteil bestanden werden. Die Bewertung „ausreichend“ ist hierfür entscheidend.
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